Das Ende der OS der EU

Abschied von der EU-OS-Plattform: Was sich für Online-Händler und Verbraucher jetzt ändert

In den letzten Jahren war sie für viele ein Begriff, für manche auch ein Mysterium: die Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union. Am 20. Juli 2025 ist damit endgültig Schluss – die Plattform wird abgeschaltet. Ich habe mir das Thema näher angesehen und möchte euch hier einen Überblick geben, was das bedeutet und was jetzt zu tun ist.

Worum ging’s bei der OS-Plattform eigentlich?

Die OS-Plattform wurde 2016 ins Leben gerufen und war eine zentrale Anlaufstelle der EU, um Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Online-Händlern außergerichtlich beizulegen – besonders bei grenzüberschreitenden Online-Geschäften. Sie basierte auf der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und sollte dazu beitragen, dass Konflikte schneller, günstiger und einfacher gelöst werden können.

In der Praxis sah das aber anders aus: Die Plattform wurde nur sehr selten genutzt. Der Aufwand und die laufenden Kosten standen einfach in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen – das ist auch die Begründung für die Einstellung der Plattform, geregelt durch die neue Verordnung (EU) 2024/3228, die die alte Verordnung aufhebt.

Was bedeutet das konkret?

Für Online-Händler:

Ab dem 20. Juli 2025 entfällt die Pflicht, im Impressum oder in den AGB auf die OS-Plattform zu verlinken. Das ist ein Punkt, den viele Händler aus rechtlicher Sicht ohnehin oft stiefmütterlich behandelt haben – jetzt wird er offiziell überflüssig.

Für Verbraucher:

Wer noch über die Plattform eine Beschwerde einreichen will, muss sich beeilen: Ab dem 20. März 2025 wird das nicht mehr möglich sein. Danach bleibt der klassische Weg über Schlichtungsstellen oder gegebenenfalls der Gang zum Anwalt.

Für alle Beteiligten:

Rechtstexte müssen überprüft und angepasst werden! Wer Impressum, AGB oder andere Informationspflichten auf dem neuesten Stand halten will, sollte diesen Punkt nicht vergessen.

Und was bleibt?

Die gute Nachricht: Auch wenn die OS-Plattform verschwindet, die Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung bleibt erhalten. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gilt weiterhin – Händler müssen also weiterhin angeben, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Nur der zentrale Online-Weg über die EU-Plattform fällt weg.

Mein Fazit:

Die OS-Plattform war eine gute Idee – auf dem Papier. In der Praxis wurde sie einfach zu selten genutzt, um die Existenz zu rechtfertigen. Mit der Abschaltung kommt jetzt Klarheit – vor allem für Online-Händler, die sich mit der Verlinkungspflicht herumgeschlagen haben. Dennoch: Der Anspruch auf außergerichtliche Streitbeilegung bleibt bestehen – nur eben nicht mehr über die bisher zentrale Plattform.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigenen Rechtstexte durchzugehen und alles fit für die neue Rechtslage zu machen. Ich werde das auf jeden Fall tun – und ihr solltet das auch.

Zurück zum Blog